Verordnung Herzog Friedrichs vom 18. Januar 1776 zum Königsschießen

Georg David Matthieu: Porträt Herzog Friedrich (1772), Sammlung Gut Hohen Luckow, Quelle: Wikipedia.de

1. Königsschießen nur einmal im Jahr, Gewinnschießen daneben ist gestattet

2. Nur zwei aufeinanderfolgende Tage

3. Probeschießen nur an zwei Tagen in der Woche vorher.

4. Zeitpunkt des Königsschießen bestimmt der Bürgermeister

5. Nach dem letzten Schuss und nach der Einführung des neuen Königs muss

    jegliche Musik aufhören, das Tanzen soll nachbleiben.

6. Verkauf von Erfrischungen darf außerhalb des Schießhauses durch jeden

    Stadteinwohner erfolgen. Das ausspielen von Sachen ist verboten.

7. Abgeordnete des Rats müssen abgeholt und abends wieder nach Hause

    gebracht werden.

8. Alle Zunftgenossen sollen sofort nach Abschießen mit ihrem Gewehr vor

    dem Schießhaus antreten, damit jedes Gewehr, ob es noch geladen ist,

    nachgesehen wird.

9. Der König darf nur die Älterleute, Schaffers und Offizier mit einigen Kannen

    Bier und Weißbrot bewirten, das eigentliche Schmausen ist verboten.

10.Die Älterleute wählt der Magistrat, für jede Wahl präsentiert die Zunft drei

    Zunftbrüder.

11.Die Zunftrechnung ist unter Direktion zweier Deputierter des Magistrats und

    in Gegenwart von vier Zunftdeputierten von den Älterleuten aufzunehmen.

    Vor erfolgter Rechnungslegung darf der Bürgermeister keinen neuen

    Königsschuss genehmigt werden.

12.Das sogenannte Monatsschießen ist nicht erlaubt.

Das alte Schützenhaus - ein Lage- und Hausbeschreibung 1782

Der Schießstand befand sich in dem nach Süden und Westen belegten Eckzimmer des alten Schützenhauses, es wurde aus dem Fenster der Eckstube geschossen. Das alte Schützenhaus lag mit der Front nach Süden, also der Mühlenstraße zu, der Scheibenstand befand sich etwa beim Gätschen Haus, Mühlenstraße 1. 

Diese Schießbahn war insofern gefährlich, weil diese Bahn von den Wegen nach Wismar, nach Schwerin und nach der Mühle überquert wurde. Wenn geschossen wurde, durften also diese Wege aus der Stadt nicht begangen werden. Der Bürgermeister de Marne hatte die Absicht, den Kirchhof von der Kirche wegzunehmen und zwar dorthin zu verlegen, wo heute die Anlagen des Lustgartens sich befinden. Dieser Platz war damals ein Brink, auf dem Gänse gehütet wurden. Die Schießbahn sollte nach einer anderen Gegend der Stadt verlegt werden, das baufällige Schützenhaus dann ebenfalls. Das alte Schützenhaus hatte in der Mitte eine offene Feuerstelle unter einem Schwippbogen; es war ein altes feuergefährliches Rauchnest, Dielen, Wände, Türen und Fenster waren kohlenschwarz beräuchert. Im Erdgeschoss befanden sich die kleine Hausdiele, zwei kleine Stuben, eine Schlafkammer und eine kleine Küche. Die obere Etage war nicht ausgebaut, der Boden diente als Heu-, Stroh- und Futterplatz. Das Dach war sehr durchlöchert. Hinter dem Hause, auch öslich und westlich vom Hause befindet sich ein Baum- und Küchengarten, der im Norden und Westen mit einer Felsenmauer umgeben war. Das heute Krauesche Hausgrundstück liegt an diesen früheren Garten. Die Wismarsche Straße zwischen Krauel und heutigem Schützenhaus bestand noch nicht, denn die Landstraße ging bei Struwe rechts ab zum Lustgarten. 

Mit diesen PLänen war die Schützenzunft nicht einverstanden, es entstand große Spannung zwischen Bürgermeister und Zunft, die dazu führte, daß der Rat am Königsschuss (24.9.1781) nicht teilnahm. Der Bürgermeister schreibt, die von ihm vorgeschlagenen Schießplätze fänden deshalb keine Zustimmung, weil sie viel zu weit von der Biertonne entfernt seien. 

Als Platz für das neue Schützenhaus schlug der Bürgermeister die Gegend beim Jungfernstieg am Vielbecker See vor. Der Jungefernstieg ist der Fußweg, der vom Badstüberbruch hinter der Molkerei zum Altersheim führt. Damals reichte der Vielbecker See bis zu diesem Steig. Chaussee, früheres Spritzenhaus und Stadthof würden auf einer Karte von 1782 im Wasser liegen. 

Die Schützenzunft schilderte das alte Schützenhaus als sehr schönes Gebäude, das ihr gehört und das verpachtet ist. Da ein neuer Schießplatz nicht so schnell zu beschaffen ist, gestattet die Regierung, dass im Jahr 1782 noch aus dem alten Schützenhaus nach der Scheibe geschossen wird.

Lage des Schützenhauses in Grevesmühlen
Herzog Friedrich genehmigt der Schützenzunft die Nutzung des Goijenackers auf dem Poischower Feld/ Quelle: Stadtarchiv Grevesmühlen/Protokolle der Schützenzunft Grevesmühlen

Friedrich Franz I. Herzog zu Mecklenburg erlässt am 13.3. 1786 letztes Privileg der Schützenzunft Grevesmühlen

Quelle: wikipedia.de

Schützenkönige des 18. Jahrhunderts

Jahr Rang/Name Beruf
1780           Georg Michael Pauls                                             
1781 Kapitänleutnant Boldt   

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